Wer wählt den Landtag? Welche Aufgaben hat er?
Wahl und Aufgaben
Wahl des LandtagsLandtagswahlen gibt es normalerweise alle fünf Jahre. Wer schon 18 ist, mindestens 16 Tage in Nordrhein-Westfalen wohnt und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, der darf wählen gehen!
Wer seit mindestens drei Monaten in NRW wohnt, darf auch selbst bei Landtagswahlen kandidieren. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten, einen Platz im Landtag zu erhalten: Entweder man wird direkt gewählt, hat also in seinem Wahlkreis die meisten Stimmen erhalten. Oder aber man kommt über die so genannte Landesreserveliste der jeweiligen Partei ins Parlament. In jedem Wahlkreis des Landes genügt die einfache Mehrheit: Wer die meisten Stimmen in einem Wahlkreis auf sich vereinigt, ist gewählt – auch wenn es sich nur um einen Unterschied von einer Stimme handelt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Die Wahl ist allgemein: Das heißt, jeder Bürger darf an der Wahl teilnehmen.
Die Wahl ist geheim: Die Stimme wird nicht öffentlich abgegeben, sondern in Wahlkabinen. So sieht keiner, wer wen wählt. Im Wahllokal wird zwar festgehalten, dass an der Wahl teilgenommen wurde, aber was in der Wahlkabine angekreuzt wird, das weiß keiner.
Die Wahl ist gleich: Jede Stimme hat das gleiche Gewicht – ob Mann oder Frau, ob arm oder reich.
Die Wahl ist unmittelbar: Die Wählerinnen und Wähler stimmen direkt über Kandidaten ab, es gibt kein zwischengeschaltetes Gremium.
Die Wahl ist frei: Jeder trifft seine Entscheidung selbst. Niemand darf zu einer bestimmten Stimmabgabe gedrängt werden. Wenn die Arbeit eines Politikers nicht gefällt, kann man bei der nächsten Wahl einfach jemand anderen wählen.
Aufgaben des Landtags
1. Wählen
Die Abgeordneten werden gewählt, sie wählen im Landtag aber auch selbst, zum Beispiel die Landtagspräsidentin und den Ministerpräsidenten.
2. Gesetze machen
Damit sich möglichst alle an die gleichen Regeln halten, wird vieles in Gesetzen geregelt. Dort steht, was erlaubt ist und was nicht. Ob es um die Schule, die Polizei oder die Kindergärten geht: Viele Entscheidungen, die die Bürger speziell in NRW etwas angehen, werden hier getroffen. Die Abgeordneten entscheiden meistens per Handzeichen.
Der Landtag kümmert sich besonders um die Bereiche Polizei, Schule, Universitäten, Verkehr und Hörfunk/Fernsehen. Das Haushaltsgesetz wird jedes Jahr neu verabschiedet. Darin steht genau, wofür im folgenden Jahr mehr Geld ausgegeben und wo gespart werden soll. Die Abgeordneten müssen also genau wie alle anderen Leute bestimmen, wie viel Geld sie wofür ausgeben.
Bevor ein Gesetz fertig ist, dauert es übrigens in der Regel mehrere Monate. Denn es wird erst einmal gründlich beraten: in den Fachausschüssen und im Plenum, in den Fraktionen und in deren Arbeitskreisen. Auch außerhalb des Landtags beschäftigen sich Parteien, Verbände, Organisationen und Vereine mit Gesetzesvorhaben. Das Plenum im Parlament ist dann der Ort, an dem die Meinungen zusammengefügt werden und an dem letztendlich entschieden wird.
3. Kontrollieren
Die Abgeordneten kontrollieren die Landesregierung und die Landesverwaltung, zum Beispiel durch Anfragen oder Untersuchungsausschüsse.
4. Debattieren
Debattieren, beraten, entscheiden: Die Abgeordneten müssen sich dabei wie in der Schule melden, wenn sie im Landtag etwas sagen wollen. Wer im Landtag etwas sagen und ans Rednerpult möchte, muss warten, bis die Präsidentin sie oder ihn aufruft. Wird geschimpft oder ruft jemand ständig dazwischen, läutet die Präsidentin mit der Glocke und sorgt für Ruhe.

