Wer wählt den Stadtrat? Welche Aufgaben hat er?

Wahl und Aufgaben

Der Rat ist die klassische Form zur Wahrung der Interessen der Bürgerinnen und Bürger. Das Gremium schafft mit seinen Entscheidungen die Grundlagen für die Entwicklung der Stadt.

Die Zahl der Mitglieder hängt von der Einwohnerzahl einer Stadt ab. Krefeld mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern kann nach dem Kommunalwahlgesetz einen Rat mit 58 Sitzen bilden.

Wahl
Wie bei der Landtagswahl gilt bei der Kommunalwahl ein „gemischtes" Wahlsystem. Es besteht aus der

- Mehrheitswahl (Direktwahl) in den Wahlbezirken und der

- ausgleichenden Verhältniswahl nach Reservelisten.

Im Gegensatz zur Landtagswahl haben die Wählerinnen und Wähler jedoch nur eine Stimme. Sie wählen damit in ihrem Wahlbezirk eine Kandidatin oder einen Kandidaten und gleichzeitig die Reserveliste der entsprechenden Partei.

Aufgaben
Die Zuständigkeiten des Rates sind in der Gemeindeordnung geregelt:

"Der Rat der Gemeinde ist für alle Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung zuständig, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt."

Die Verfassung gewährleistet, dass grundsätzlich alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung geregelt werden können (kommunale Selbstverwaltung). Die Gemeinden sind auf ihrem Gebiet ausschließliche und eigenverantwortliche Träger der öffentlichen Verwaltung.

Der Rat der Stadt stellt mit seinen Entscheidungen somit die Weichen für die künftige Entwicklung der Stadt. Eine der wichtigsten Aufgaben des Rates ist es, den Haushalt und damit alle städtischen Ausgaben zu genehmigen. Der Erlass, die Änderung und die Aufhebung von Satzungen, die Wahl der Beigeordneten und die Festlegung der allgemeinen Grundsätze, nach denen die Verwaltung geführt wird, sind weitere Aufgaben des Rates, die nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung ausschließlich von ihm wahrgenommen werden.

Allerdings bedarf nicht jede Angelegenheit eines Ratsbeschlusses. Dazu gehören die einfachen Geschäfte der laufenden Verwaltung; zudem kann der Rat bestimmte Entscheidungen auf die Fachausschüsse oder den Oberbürgermeister übertragen.

Die Mitglieder des Rates sind in ihrer Tätigkeit nicht an Weisungen gebunden und handeln nach ihrer freien Überzeugung. Um ihre Auffassungen und Vorstellungen besser durchzusetzen, können mindestens drei Ratsmitglieder, die derselben Partei angehören, jeweils eine Fraktion bilden. Sie üben ihr Mandat ehrenamtlich aus und erhalten für Aufwendungen, die ihnen im Rahmen der Mandatsausübung entstehen, eine finanzielle Entschädigung.