Pressemitteilung:
Landtagsbeschluss ermöglicht der Stadt Krefeld einen Namenszusatz auf Ortsschildern zu führen.
Gemeinden, Städte und Kreise können künftig zusätzlich zu ihrem Namen eine amtliche Bezeichnung führen. Damit können sie auf ihre Geschichte oder heutige Bedeutung hinweisen. Der Landtag hat die entsprechenden Änderungen der Gemeindeordnung und der Kreisordnung beschlossen. „Mit dem offiziellen Zusatz können Gemeinden, Städte und Kreise ihre Einzigartigkeit bekannt machen. Das stiftet Identität und stärkt das kommunale Selbstbewusstsein“, sagte der Krefelder SPD-Landtagsabgeordnete heute in Düsseldorf.„Ich werde das Thema auf der nächsten Fraktionsvorsitzenden Konferenz ansprechen. Wir müssen uns damit beschäftigen, ob beispielsweise der Beiname Samt- und Seidenstadt auf die Krefelder Schilder soll. Ich würde dies begrüßen, da den Auswärtigen, die nach Krefeld fahren, schnell der Eindruck von der Geschichte vermittelt wird. Wer weiß denn heute noch, dass Krefeld eine lange textile Geschichte hat, außer den Menschen, die hier wohnen?", sagte der SPD-Politiker.
Künftig können Räte und Kreistage mit einer Mehrheit von drei Vierteln der Mitglieder Bezeichnungen bestimmen oder ändern. Mit der Genehmigung durch das Ministerium für Inneres und Kommunales gilt die amtliche Bezeichnung als offizieller Zusatz zum Namen. Sie darf dann auch auf Ortseingangsschildern verwendet werden.
Bisher waren in NRW nur die amtlichen Bezeichnungen Stadt, Kreisstadt, Landeshauptstadt für Düsseldorf, Bundesstadt für Bonn und Bad zugelassen. Auf regionale oder lokale Besonderheiten konnten Kommunen bisher nur mit Logos und werbenden Zusätzen auf ihren Briefköpfen hinweisen.

