Pressemitteilung:

  • 30. November 2011

Rot-Grün ermöglicht flexible Mittelverwendung für den U3-Ausbau: Landesmittel aus 2011 stehen auch über den Jahreswechsel hinaus zur Verfügung


In den vergangenen Wochen ist von verschiedenen Krefelder Kita-Trägern, z.B. vom Kinderschutzbund, die Frage aufgeworfen worden, ob die Landesmittel für U3-Investitionen aus dem Haushalt 2011 auch über das Jahresende hinaus genutzt werden können. Hintergrund ist, dass nicht alle Mittel vom jeweiligen Kita-Träger bis zum 31.12.2011 verausgabt werden können, weil begonnene Maßnahmen z.B. aufgrund der Baukonjunktur oder auch Verzögerungen im Planungsverfahren zu diesem Zeitpunkt nicht abgeschlossen sind. Normalerweise müssen Haushaltsmittel - so lautet die Vorgabe für den Landeshaushalt - bis Jahresende verausgabt sein.

Dazu sagte der Krefelder Landtagsabgeordnete Uli Hahnen heute:

„Ich habe die Problematik in Düsseldorf angesprochen. Nun ist eine Lösung herbeigeführt worden. Die Landesregierung gewährleistet durch eine flexiblere Nutzung der Landesmittel bis zum 31.12.2013 Planungssicherheit für die Träger. Der Haushaltsplanentwurf 2012 sieht vor, dass die Investitionsmittel des Landes für den U3- Ausbau bis zum 31.12.2013 verausgabt werden können. Das gilt für die Landesmittel, die für 2012 und 2013 im Haushalt veranschlagt werden sollen (insgesamt 150 Millionen Euro geplant). Diese Regelung schließt aber im Einzelfall auch 2011 begonnene Maßnahmen ein, die mit den Mitteln aus dem Haushaltsjahr 2011 gefördert wurden und auch während der vorläufigen Haushalts- und Wirtschaftsführung nicht abgerechnet werden konnten. Die Ausfinanzierung der in 2011 begonnenen Maßnahmen wird damit sichergestellt. Im Rahmen der vorläufigen Haushalts- und Wirtschaftsführung 2012 (die notwendig ist, weil der Landeshaushalt 2012 voraussichtlich erst im März/April 2012 beschlossen wird) wird eine Regelung vorgesehen, mit der im Jahr 2011 gegenüber den freien Trägern bewilligte U3-Ausbaumaßnahmen fortgesetzt und ausfinanziert werden können. Bei kommunalen Trägern gilt dies für begonnene Maßnahmen. Voraussetzung ist, dass die Jugendämter beantragen, dass die fachbezogene Pauschale 2011 über den 31. Dezember 2011 hinaus bis zum Ende des Zeitraums der vorläufigen Haushalts- und Wirtschaftsführung 2012 zur Finanzierung dieser Maßnahmen eingesetzt werden kann. Nun stellt sich noch die Frage, was mit Mitteln aus der fachbezogenen Pauschale 2011 passiert, die nicht für Maßnahmen freier Träger bewilligt bzw. mit denen kommunale Maßnahmen nicht begonnen wurden. Diese Mittel müssen aus haushaltsrechtlichen Gründen bis zum 31. März 2012 zurückgezahlt werden. Sie sind aber für das jeweilige Jugendamt nicht verloren. Mit Verabschiedung des Haushaltsgesetzes 2012 soll der Betrag der zurückgezahlten fachbezogenen Pauschale 2011 den jeweiligen Jugendämtern wieder bereitgestellt werden. Das ist eine Lösung im Sinne der Träger, vor allem aber im Sinne der Kinder“, sagte der SPD-Politiker abschließend.