Pressemitteilung:

  • 27. Januar 2012

Schützengesellschaften aus Traar, Untergath und Fischeln zu Besuch im Landtag


Zur Plenarsitzung gestern im Landtag begrüßte Krefelds Landtagsabgeordneter Uli Hahnen die amtierenden Königshäuser der Schützengesellschaften Traar, Untergath und Fischeln sowie deren Hofstaat und weitere Mitglieder. Im Gespräch wurden insbesondere die seitens des Landesimmissionsschutzgesetzes geltenden Richtlinien für Freizeitlärm, unter anderem am Beispiel der Bebauungsproblematik am Festplatz Traar, diskutiert.

Die Schützen machten deutlich, dass mit den geltenden Lärmobergrenzen kein Schützenfest mehr zu feiern sei. Nicht Musik- oder andere Beschallungsanlagen seien das Problem, sondern die Menschen selbst. Selbst wenn Musik- und andere Beschallungsanlagen ausgestellt seien, würde die große Anzahl an Gästen bei einem Schützenfest zusammengenommen durch normale Unterhaltung immer noch einen Lärmpegel erzeugen, der die Lärmobergrenze überschreite, so die Schützen im Gespräch mit dem SPD-Politiker. Nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes hat der Bund die Befugnis, Regelungen zur Lärmbekämpfung zu treffen. Nach der Föderalismusreform ist allerdings der Schutz vor verhaltensbezogenem Lärm von der Regelungsbefugnis des Bundes ausdrücklich ausgenommen. Somit ist das Land, genau das Landesumweltministerium zuständig. „Ich werde beim Landesumweltminister eine Stellungnahme zu dieser Problematik einholen. Möglichweise müssen geltende Lärmobergrenzen für Festveranstaltungen wie Schützenfeste oder auch im Karneval neu bedacht werden. Schützenvereine gehören für mich zum Brauchtum, die Jung und Alt verbinden. Daher muss auch zukünftig gewährleistet sein, dass dieser Brauchtum gepflegt und fortgeführt werden kann“, sagte Hahnen im Gespräch mit den Schützen.